Das Betreuungsgesetz ist am 01.01.1992 in Kraft getreten und hat das Recht der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige ersetzt. Es hat erhebliche Verbesserungen für die Betroffenen mit sich gebracht und ihre Rechte weitreichend gestärkt. Seit Bestehen des Betreuungsrechts kann niemand mehr entmündigt werden. Die Geschäftsfähigkeit bleibt grundsätzlich erhalten.
Für Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit, geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu regeln, kann eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden. Die Einrichtung einer Betreuung ist nachrangig, d.h. es wird zunächst geprüft, ob andere Hilfsmöglichkeiten ausreichend sind, wie z.B. ob Vollmachten bestehen oder soziale Dienste entsprechende Unterstützung bieten können.
Das Betreuungsrecht regelt, ob und in welchem Umfang eine Betreuung eingerichtet wird und wer diese übernehmen kann. Es können ehrenamtliche oder professionell tätige Betreuer bestellt werden. Desweiteren wird die voraussichtliche Dauer der Anordnung geregelt. Eine Betreuung kann jederzeit wieder aufgehoben werden, wenn diese – z. B. aufgrund einer Verbesserung des gesundheitlichen Zustandes - nicht mehr erforderlich ist. Die Aufgabenkreise, wie z.B. Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Wohnungsangelegenheiten bestimmen konkret, in welchen Bereichen der Betreuer tätig sein soll.
Die Wünsche des Betroffenen und dessen Wohlergehen stehen im Vordergrund. Ziel ist es, den hilfsbedürftigen Menschen größtmöglichen Schutz zu bieten, aber auch ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung. Die Tätigkeiten des Betreuers werden durch das zuständige Betreuungsgericht kontrolliert. Weitreichende Maßnahmen, wie z.B. die Veräußerung eines Grundstücks, freiheitsentziehende Maßnahmen oder Operationen, mit denen besondere Gefahr verbunden ist, bedürfen der betreuungsgerichtlichen Genehmigung.
Die MitarbeiterInnen des Betreuungsvereins der AWO Altenkirchen haben langjährige Erfahrung und übernehmen selbst schwierige Betreuungen. Methodisch arbeiten wir nach dem Konzept des Case Managements. Wir beraten und begleiten ehrenamtliche BetreuerInnen und bieten Fortbildungen an.
Weiterführende Links
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Betreuungsrecht - Das Online-Lexikon
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Gesetze im Internet beim Bundesministerium der Justiz