Geschrieben am 8. April 2008
Studientag der Caritas
NIEDERFISCHBACH. Ein Vortrag zum Thema “Was ist erlaubt – was nicht? Offene Fragen in der Pflege” wird
am Montag, 14. April 2008
von der Gemeindecaritas/offene Altenarbeit im Pfarrheim Niederfischbach angeboten. Der Vortrag richtet sich vor allem an ehrenamtliche Mitarbeiter in Seniorenkreisen, Alten-, Altenheim- und Krankenbesuchsdiensten.
Die Veranstaltung dauert
von 13.30 bis 17 Uhr
Referent ist Herr Ließfeld vom Betreuungsverein der AWO Altenkirchen. Was kann man machen, wenn der an Demenz erkrankte Lebenspartner immer wieder aus dem Haus verschwindet? Auf diese und weitere Fragen soll es beim Studientag in Niederfischbach eine ausführliche Antwort geben.
(rz 04.04.2008)
Geschrieben am 19. März 2008
Die neuen Telefonnummern
Die Telefon- und Faxnummern für den Betreuungsverein der AWO Sieg-Westerwald e.V. sind nun freigeschaltet:
Frau Kathrin Wolter
Telefon: 0 27 41 / 9 91 91 91
Fax: 0 27 41 / 9 91 91 97
Frau Mechthild Reifenrath
Telefon: 0 27 41 / 9 91 91 92
Fax: 0 27 41 / 9 91 91 97
Frau Kerstin Spies
Telefon: 0 27 41 / 9 91 91 93
Fax: 0 27 41 / 9 91 91 97
Geschrieben am 19. Februar 2008
Am Montag 07.04.2008 um 19.00 Uhr findet im Kursraum der Kreisverwaltung Altenkirchen (Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen) die Veranstaltung zum Thema
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
statt.
Referentin: Frau Hella Becker, Mitarbeiterin der Betreuungsbehörde
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Am Donnerstag 17.04.2008 um 19.00 Uhr findet im großen Saal des Altenzentrums St. Josef in Betzdorf (Elly-Heuss-Knapp Str.29, 57518 Betzdorf) die Veranstaltung zum Thema
Brücken des Verstehens/Umgang mit an Demenz erkrankten Menschen
statt.
Referentin: Frau Kerstin Biehler, Leiterin der Tagespflege Sonnenblume im Altenzentrum St. Josef in Betzdorf
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Am Dienstag 29.04.2008 um 19.00 Uhr findet im ev. Gemeindezentrum in Wissen (Auf der Rahm 18, 57537 Wissen) die Veranstaltung zum Thema
Leistungsspektrum der Pflegeversicherung von A bis Z
statt.
Referent: Herr Thomas Grollius vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK)
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Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung bei der Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung:
Frau Karst-Seidel 02681 – 81 24 32
Frau Demmel 02681 – 81 2431
Geschrieben am 11. Februar 2008
Betreuungsverein der AWO – jetzt auch in Betzdorf
Aufgrund der großen Nachfrage eröffnet der Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt im Kreis Altenkirchen jetzt sein neues Büro in der Gerberstraße in Betzdorf.
Der Betreuungsverein der AWO Sieg-Westerwald e.V. befindet sich in direkter Nähe zu Rathaus und Amtsgericht und bietet durch seine zentrale Lage allen Interessierten einen leichten Zugang und versierte Ansprechpartner.
Geschrieben am 11. Februar 2008
Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen
Seit Janaur 2008 ist die Internetseite der Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen bereit gestellt. Dort können Institutionen und Privatpersonen Informationen zur Charta einsehen und entnehmen, wer bereits zum Unterstützerkreis gehört. Mit der Verbreitung der Charta soll die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher verbessert und die Ausgestaltung menschenwürdiger Hilfe und Pflege gefördert werden. Die Charta beinhaltet acht Artikel, in denen die Grundlagen menschwürdiger Hilfe für Pflegebedürftige festgeschrieben ist.
Die Informations- und Dialogseite rund um die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen finden Sie → hier
Geschrieben am 6. Februar 2008
Menschen mit Behinderungen haben seit dem 1. Januar 2008 einen Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget.
Von einer deutlich verbesserten Lebenssituation berichten viele Menschen mit Behinderungen, seit sie bedarfsgerechte Leistungen innerhalb eines festgelegten Budgets selber einkaufen dürfen.
Seit Jahresbeginn besteht nun ein Rechtsanspruch auf mehr Selbstbestimmung in Form eines Persönlichen Budgets. Das (trägerübergreifende) Persönliche Budget stellt eine alternative Leistungsform zur Teilhabe und Rehabilitation durch Geldbeträge oder ersatzweise durch Gutscheine dar, da der behinderte Mensch nun selbst entscheiden kann, wann, wo, wie und von wem er Teilhabeleistungen, innerhalb seines individuellen Hilfedarfs, in Anspruch nehmen möchte. Für viele betroffene Menschen ist es wichtig, dass sie ihren Bedarf selbst bemessen und auch bezahlen können.
In der praktischen Umsetzung dieses Rechtsanspruchs bedeutet dies, dass viele Menschen mit Beeinträchtigungen erstmals Geld ausgezahlt bekommen, welches sie ihren Bedürfnissen gemäß einsetzen dürfen, ohne auf vordefinierte Angebote zurückgreifen zu müssen.
Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie unter den nachfolgenden Links:
Geschrieben am 28. September 2007
Der Zwischenbericht des Kölner ISG (Begleitforschung zum Betreuungsrechtsänderungsgesetz) ist auf den Internetseiten des Bundesjustizministeriums online als PDF-Datei verfügbar:
Geschrieben am 17. September 2007
Seminar: Betreuungsrecht und Zwangsmaßnahmen
Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht sind nach wie vor in vielen Bereichen nicht befriedigend geregelt. Das Seminar soll eine grundlegende Einführung in die unterschiedlichen Formen des Zwangs im Betreuungsrecht geben. Es werden die wesentlichen rechtlichen Grundlagen des Zwangs dargestellt und erläutert.
Die Rechte und Befügnisse, aber auch die Beschränkungen der Betreuer, sowie der weiteren am Verfahren beteiligten Personen und Stellen sollen vorgestellt werden.
Schwerpunkte:
- Formen des Zwangs im Betreuungsrecht
- Zivilrechtliche Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 BGB
- Öffentlich-rechtliche Unterbringung nach PsychKG
- Freiheitsentziehende Maßnahmen in Einrichtungen nach § 1906 Abs. 4 BGB
- Freiheitsentziehende Maßnahmen im ambulanten/häuslichen Bereich
- Zwangsbefugnisse des Betreuers ggü. dem Betreuten?
- Zur Zulässigkeit einer ambulanten Zwangsbehandlung
- Zwangsmaßnahmen im Betreuungs- und Unterbrinungsverfahren
- Aufgaben der Betreuungsbehörden bei Zwangsmaßnahmen; Vollzug der Unterbringung
- Handlungsalternativen zu Zwangsmaßnahmen im Bereich der stationären Pflege
- Genehmigungsverfahren für Bevollmächtigte nach dem BtÄndG
Zielgruppe:
Mitarbeiter/-innen von Betreuungsvereinen, Betreuungsbehörden und freiberuflichen Betreuer/-innen, sowie Interessierte.
Referent:
Guy Walther, Dipl. Sozialpädagoge (FH)
Termin/Ort:
22.04.2008 – AWO Bezirksgeschäftsstelle Koblenz
Geschrieben am 25. Juni 2007
Seit dem 25. Juni 2007 ist die neue Website des Betreuungsvereins der AWO Altenkirchen e.V. wieder online. Unsere Seiten wurden nicht nur optisch, sondern auch inhaltlich und technisch überarbeitet und bieten Ihnen nun viele aktuelle Informationen zu unserem Verein und für ehrenamtliche rechtliche BetreuerInnen.
Kernstück unseres Internetauftritts ist das Portal „Ehrenamt im Netz“. Dort finden Interessierte umfassende Informationen zum Thema Betreuungsrecht und wie sie ehrenamtliche/r rechtliche/r BetreuerIn werden. Zusätzlich steht ihnen dort ein Forum zum Erfahrungsaustausch und zur Diskussion zur Verfügung.
Das derzeitige Informationsangebot werden wir ständig aktualisieren und erweitern. Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Übrigens sind unsere, von der Agentur SPIEKERDESIGN hergestellten, Seiten barrierearm erstellt und somit auch zugänglich für beispielsweise sehbehinderte Internet-Nutzer mit Sprachausgabesystemen.