Geschrieben am 1. März 2019, 08:46
A. Problem und Ziel
Die in den §§ 4 und 5 des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG) festge-legte Pauschalvergütung der beruflichen Betreuer (selbständige Berufsbetreuer und Ver-einsbetreuer) ist seit ihrer Einführung zum 1. Juli 2005 unverändert geblieben. Die hierin vorgesehenen Stundensätze und Stundenansätze sind durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf der Grundlage einer rechtstatsächlichen Untersuchung aus dem Jahr 2003 bestimmt worden.
Danach hängt die Vergütungshöhe gemäß § 4 Absatz 1 VBVG von der beruflichen und akademischen Ausbildung des Betreuers ab, die gestaffelten Stundensätze betragen der-zeit 27 Euro, 33,50 Euro bzw. 44 Euro. Diese Festsetzung wird ergänzt durch […]
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