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Koalitionsvertrag beschäftigt sich in Teilen mit dem Vormundschafts- und Betreuungsrecht

Geschrieben am 8. Februar 2018, 12:45

Einige Passagen im Koalitionsvertrag von SPD, CDU und CSU vom 7. Februar 2018 beschäftigen sich mit dem Vormundschafts- und Betreuungsrecht:

Politische Partizipation:

Unser Ziel ist ein inklusives Wahlrecht für alle. Wir werden den
Wahlrechtsausschluss von Menschen, die sich durch eine Vollbetreuung
unterstützen lassen, beenden. Wir empfehlen dem Deutschen Bundestag, in
seinen aktuellen Beratungen zu Änderungen am Wahlrecht, dieses Thema
entsprechend umzusetzen.

Familien- und Abstammungsrecht:

Wir befürworten Fortbildungen für Richterinnen und Richter insbesondere an
Familiengerichten und streben verbindliche Regelungen in Abstimmung mit den
Ländern an. Wir wollen Ehepartnern ermöglichen, im Betreuungsfall
füreinander Entscheidungen über medizinische Behandlungen zu treffen, ohne
dass es hierfür der Bestellung einer Betreuerin bzw. eines Betreuers oder
der Erteilung einer Vorsorgevollmacht bedarf.

Betreuungsrecht und Selbstbestimmung:

Wir werden das Vormundschaftsrecht modernisieren und das Betreuungsrecht
unter Berücksichtigung der Ergebnisse der jüngst durchgeführten
Forschungsvorhaben in struktureller Hinsicht verbessern. Im Einzelnen wollen
wir den Vorrang sozialrechtlicher Hilfen vor rechtlicher Betreuung, die
Qualität der Betreuung sowie Auswahl und Kontrolle von Betreuerinnen und
Betreuern, das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen („Unterstützen vor
Vertreten“), sowie die Finanzierung der unverzichtbaren Arbeit der
Betreuungsvereine in Zusammenarbeit mit den Ländern stärken. Für eine
angemessene Vergütung der Berufsbetreuerinnen und -betreuer wollen wir
ebenfalls zeitnah Sorge tragen.

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