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Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zum Wahlrecht für betreute Menschen

Geschrieben am 21. Februar 2019, 12:56

Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachte Straftäter verfassungswidrig

Pressemitteilung Nr. 13/2019 vom 21. Februar 2019

Beschluss vom 29. Januar 2019
2 BvC 62/14

Die Regelungen der Wahlrechtsausschlüsse für in allen ihren Angelegenheiten Betreute gemäß § 13 Nr. 2 des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) und für wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Straftäter gemäß § 13 Nr. 3 BWahlG sind verfassungswidrig. […]

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